STATIK, WÄRME- UND SCHALLSCHUTZ
Zur Umsetzung eines Bauwerkes, spätestens zum Baubeginn, sollen die statischen Unterlagen sowie ein Wärmeschutznachweis bei der Bauaufsicht eingereicht werden. Bei Bestandsobjekten ist diese erforderlich, wenn die Gebäudehülle verändert wird. Bei Neubauten und Baumaßnahmen, welche die schalltechnischen Gegebenheiten eines Gebäudes ändern, muss ein Schallschutznachweis erstellt und eingereicht werden.